In einer Privatinsolvenz ist ein nutzbares Konto für Miete, Energie und Lebensunterhalt entscheidend. Ein reguläres Girokonto kann wegen der Bonitätsprüfung abgelehnt werden; das bedeutet nicht automatisch, dass jeder Kontozugang entfällt. Der gesetzliche Basiskontoanspruch und der Pfändungsschutz eines P-Kontos lösen unterschiedliche Probleme und müssen getrennt betrachtet werden.

KontobegriffFunktionKeine automatische Folge
Reguläres GirokontoAlltägliche Zahlungen nach BankvertragKeine garantierte Annahme trotz Insolvenz
BasiskontoGesetzlich geregelter Zugang zu grundlegenden ZahlungenNicht automatisch gebührenfrei oder ohne Auskunfteiabfrage
P-KontoSchutz bestimmter Guthaben vor Pfändung im gesetzlichen RahmenKein zweites Zusatzkonto und kein Dispokredit
Dispo/KreditkarteGesonderte KreditentscheidungAus einem Kontoanspruch folgt keine Kreditzusage

Ein Basiskonto muss nicht kostenlos sein

Wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen und kein berechtigter Ablehnungsgrund besteht, kann ein Basiskonto beansprucht werden. Schlechte Bonität allein ist kein zulässiger Ablehnungsgrund. Die Kontoführung darf dennoch ein angemessenes Entgelt kosten. Vergleichen Sie erreichbare Bargeldwege und Karten, statt eine schnelle Zusage mit der günstigsten langfristigen Nutzung gleichzusetzen.

Vor dem Verfahren den P-Konto-Bedarf klären

Ein normales Girokonto bietet bei einer Pfändung nicht denselben Schutz wie ein P-Konto. Die Verbraucherzentrale empfiehlt vor Beantragung des Insolvenzverfahrens, das bestehende Konto rechtzeitig umzuwandeln. Persönliche Freibeträge und notwendige Bescheinigungen müssen zum konkreten Fall passen. Ein P-Konto darf nur als Einzelkonto geführt werden; eine Umstellung gemeinsamer Haushaltskonten erfordert besondere Schritte.

Was bei einer Kontoablehnung zu tun ist

Beantragen Sie ausdrücklich das Basiskonto mit dem vorgesehenen Formular, wenn ein normales Konto nicht eröffnet wird. Eine schriftliche Entscheidung und der nachweisbare Antrag helfen bei der weiteren Prüfung. Bei unberechtigter Ablehnung ist ein kostenloses Verwaltungsverfahren bei der BaFin möglich. Fehlende Bonität darf nicht mit einem pauschalen gesetzlichen Kontoausschluss gleichgesetzt werden.

Kosten vergleichen, Kreditangebote vorsichtig trennen

Notwendige Kontogebühr, Karte und Bargeldversorgung gehören in die Auswahl. Ein kostenpflichtiges Zusatzpaket oder eine Kreditkarte ist keine Voraussetzung für den gesetzlichen Grundzugang. Der reguläre Girokonto-Rechner zeigt Angebote des allgemeinen Markts; er garantiert weder ein Basiskonto noch die Annahme im Insolvenzfall. Für weitere Unterschiede hilft Girokonto ohne SCHUFA.

Ein bestehendes Gemeinschaftskonto rechtzeitig aufteilen

Pfändungsschutz über ein P-Konto ist an ein persönliches Einzelkonto gebunden. Ein gemeinsames Haushaltskonto sollte deshalb nicht erst nach Eintritt einer Kontosperre zum Thema werden. Rechtzeitige Beratung hilft, laufende Miete und andere notwendige Zahlungen auf einen geeigneten geschützten Zahlungsweg zu bringen. Wie vorhandenes gemeinsames Guthaben übertragen werden kann, hängt von den gesetzlichen Fristen und dem konkreten Ablauf ab; ein unkoordinierter Kontowechsel kann Nachteile verursachen.

Freibeträge und Nachzahlungen sind keine feste Gratis-Kontoleistung

Welche Beträge geschützt sind, richtet sich nach den gesetzlichen Regeln und persönlichen Umständen. Unterhaltspflichten oder bestimmte Leistungen können Nachweise erfordern. Eine Nachzahlung von Sozialleistungen ist nicht ohne Weiteres wie ein gewöhnlicher Monatsbetrag zu behandeln. Pauschale Freibeträge in alten Bankartikeln können veraltet sein; für die persönliche Prüfung sind aktuelle Bescheinigungen und die zuständige Beratung wichtig.

Ein neues Konto bei einer Bank ohne alte eigene Forderung kann praktisch relevant sein, muss aber mit dem Verfahren und dem P-Konto-Schutz abgestimmt werden. Mehr zu den allgemeinen Voraussetzungen steht unter Konto trotz negativer SCHUFA; Bürgergeld und Kontozugang behandelt den laufenden Leistungsbezug.

Fragen zu Girokonto in der Privatinsolvenz: Zugang und Pfändungsschutz

Bekomme ich trotz Privatinsolvenz ein Girokonto?

Ein reguläres Konto hängt von der Bankentscheidung ab. Unabhängig davon kann bei erfüllten gesetzlichen Voraussetzungen ein Anspruch auf ein Basiskonto bestehen.

Ist ein Basiskonto automatisch ein P-Konto?

Nein. Das Basiskonto betrifft den Zahlungsverkehrszugang, das P-Konto den gesetzlichen Pfändungsschutz. Ein Basiskonto kann als P-Konto geführt werden.

Ist das Girokonto in der Privatinsolvenz kostenlos?

Nicht zwingend. Für ein Basiskonto darf ein angemessenes Entgelt vereinbart sein; Pfändungsschutz ersetzt keine allgemeine Gebührenbefreiung.

Kann ich zwei P-Konten bei verschiedenen Banken führen?

Nein. Pro Person ist nur ein P-Konto zulässig. Ein Wechsel muss so organisiert werden, dass der Schutz nicht verloren geht.